Teilkaufverträge
Bei einem Teilkaufvertrag erwirbt ein Erwerber (idR. ein Unternehmer) von dem Eigentümer der Immobilie einen Miteigentumsanteil. Gleichzeitig behält sich der Verkäufer an dem gesamten Objekt ein entgeltliches Nießbrauchsrecht vor und vereinbart zudem ein Weiterveräußerungsrecht bzgl. der gesamten Immobilie nach Erlöschen des Nießbrauchs. Das Nießbrauchsrecht erlischt mit Tod des Nießbrauchers. Kommt es sodann zum Verkauf, wird … Weiterlesen