Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurden die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1151 in deutsches Recht umgesetzt. Hintergrund dieser Richtlinie ist die Vereinheitlichung, Effizienzsteigerung und der Ausbau der digitalen Datenübermittlung im europäischen Wirtschaftsraum.
Sie können nun eine GmbH oder UG online gründen. Dies hat auf den ersten Blick erhebliche praktische Vorteile: Sie sparen Zeit und Reisekosten.
Durch diesen Digitalisierungsschritt entlasten sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und bürokratischer Aufwand bei der GmbH-Gründung wird reduziert.
Was kann alles online gegründet werden-
Die können GmbH´s online gründen oder aber auch Unternehmergesellschaften (UG) als „kleine Schwester der GmbH“.
Über GmbH- Online Gründungen hinaus können Sie zudem nun auch Vollmachten zur Gründung einer GmbH online beurkunden lassen, so dass darauf aufbauend dann die eigentliche Gründung der GmbH in Präsenz durch einen Vertreter erfolgen kann.
Außerdem können sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister insbesondere bezüglich Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleuten, aber auch Personenhandelsgesellschaften (z.B OHG und KG) mittels Online-Verfahren umgesetzt werden.
Seit dem 1. August 2023 ist in diesem Verfahren auch die Gründung von GmbHs mit Sacheinlage bzw. Sachagio möglich. Gleiches gilt für einstimmig gefasste Gesellschafterbeschlüsse über Satzungsänderungen sowie für Kapitalerhöhungen. Zudem erfasst die Erweiterung die Beglaubigung von Anmeldungen zum Vereinsregister, sodass nun alle gesellschaftsrechtlichen Registeranmeldungen digital erledigt werden können.
Außerdem sind seit 2024 auch Anmeldungen für (Eingetragene) Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (eGbR) online möglich.
Was wird zu einer Online GmbH Gründung benötigt?
Die Gründung erfolgt mittels Videokonferenz in einem besonders gesicherten System der Bundesnotarkammer. Eine digitale Identifizierung ist mittels elektronischer Unterschrift gesichert. Die Auswahl und die Kommunikation mit „Online-Notaren“ erfolgen daher über ein dafür besonders ausgerichtetes System der Bundesnotarkammer.
Die Teilnahme am Verfahren erfordert eine Registrierung mit der eID-Funktion des Personalausweises, einer eID-Karte/Unionsbürgerkarte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels und das Auslesen Ihres Lichtbilds aus dem Chip Ihres Reisepasses, Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels. Das Auslesen der eID und des Lichtbilds erfolgt über Ihr Smartphone (mit NFC-Funktion) mittels einer von der Bundesnotarkammer kostenfrei zur Verfügung gestellten App (Notar-App, iOS, Android).
Diese Voraussetzungen müssen bei allen Beteiligten des notariellen Online-Verfahrens vorliegen. Gibt es also mehrere Geschäftsführer oder Gesellschafter, müssen alle diese Kriterien erfüllen.
Registrierung und Anwendung
Die Anwendung gestaltet sich wie folgt. Zunächst ist eine Registriereng bei der Bundesnotarkammer nötig. Es sind erforderlich ein Personalausweis mit eID-Funktion, ein Smartphone mit NFC-Technologie, ein Computer oder ein sonstiges Gerät mit Webcam und Mikrofon, ein stabiler Internetzugang.
Nach Registrierung und Anmeldung können die Dokumente hochgeladen werden und die Verlesung erfolgt via Videokonferenz. Die so verlesene notarielle Urkunde / die Anmeldung wird mit einer elektronischen Signatur unterschrieben und kann dann via XNP zum Handelsregister eingereicht werden, was der Notar veranlaßt.
Welche Kosten fallen an?
Es gibt im Grunde keine erheblichen Unterschiede bzgl. der Kosten im Vergleich zu einer Direktgründung. Unternehmen online zu gründen, kostet also ebenso viel wie ein herkömmliches Notariatsverfahren. Wie viel genau ihr zahlen müsst, hängt vom Stammkapital und den zusätzlichen Aufwendungen ab, die von dem*der Notar*in noch erledigt werden.
Was bleibt gleich?
Die sonstigen Erfordernisse für die GmbH-Gründung, wie die Aufbringung des Stammkapitals in Höhe von EUR 25.000,00 sowie die Versicherungen der neu bestellten Geschäftsführer, werden jedoch nicht verändert. Auch im Wege der Online-Gründung bleibt es daher möglich, dass zunächst nur das hälftige Stammkapital eingezahlt wird.
Was ist bei nach Gründungen zu beurkundenden Veränderungen der GmbH?
Für darauffolgende beurkundungsbedürftige Maßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit der Gründung stehen, beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Veräußerung von Geschäftsanteilen, steht das Online-Verfahren bis dato noch nicht zur Verfügung.
Diese Beurkundungen können nur in einem Anwesenheitstermin beim Notariat in herkömmlicher Form erledigt werden.