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Immobilienrecht

Immobilienkaufverträge

Wir beraten Sie bei allen Kaufverträgen über Baugrundstücke, Wohnimmobilien, Geschäftshäuser, Hotels und Einkaufszentren. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Vertragsanbahnung bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages.

Wir beraten Sie zu allen Themen des WEG- Rechts sowie der Immobilienfinanzierung.

WEG- Recht

Sie sind Käufer einer Wohnung/ von Teileigentum?

Im Rahmen des Immobilien- und WEG- Rechts beraten wir im Zusammenhang mit Kauf und/ oder Verkauf von Eigentumswohnungen und Grundstücken beraten wir Sie exemplarisch in folgenden Konstellationen:

  • Käuferberatung/ Verkäuferberatung von Eigentumswohnung;
  • Rechtsfragen im Zusammenhang  mit Miethaus/Grundstück;
  • Streitigkeiten mit Wohnungseigentümergemeinschaften.
Sie sind WEG-Verwalter oder Bauträger?

Sie sind professionell in der Immobilienwirtschaft tätig und suchen Rechtsrat? Insbesondere als WEG-Verwalter bringt Ihr Aufgabenbereich  erhebliche, manchmal schwer zu überblickende Haftungsrisiken mit sich. Das können wir für Sie tun:

  • Vertragsgestaltung, z.B. Beratung bei der Erstellung von Teilungserklärungen, Verwalterverträgen etc.,
  • begleitende Beratung, z.B. bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, Formulierung von Beschlüssen usw.,
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Unternehmen sowie der von Ihnen vertretenen Gemeinschaften,
  • Eigentümermehrheiten, z. B. bei Beschlußanfechtungsklagen etc.
Wir beraten Wohnungseigentumsgemeinschaften! 

Die Rechtsverhältnisse innerhalb der WEG sind vielfältig. Das können wir für Sie tun:

  • Beratung/ anwaltliche Vertretung gegenüber den übrigen Eigentümern, Ihrem Verwalter usw.,
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gefasster Beschlüsse, z. B. der Schlüssigkeit Ihrer Jahresabrechnung,
  • gerichtliche Vertretung, z. B. bei Beschlußanfechtungsklagen etc.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.