Die Beurkundung von Verträgen in Deutschland erfolgt durch einen Notar und dient der Sicherstellung, dass die Parteien die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen eines Vertrags vollständig verstehen. Dies ist insbesondere bei wichtigen oder komplexen Geschäften erforderlich, wie z. B. beim Kauf von Immobilien, bei Eheverträgen oder bei Unternehmensgründungen. Der Prozess der Beurkundung ist wie folgt strukturiert:
1. Vorbereitung
- Absprache mit dem Notar: Die Vertragsparteien nehmen Kontakt mit einem Notar auf und übermitteln ihm alle relevanten Informationen und Dokumente, die für die Erstellung des Vertrags notwendig sind.
- Entwurf des Vertrags: Der Notar erstellt einen Vertragsentwurf, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Interessen der Parteien berücksichtigt.
- Prüfung durch die Parteien: Die Parteien erhalten den Entwurf zur Durchsicht. Änderungswünsche oder Rückfragen können besprochen werden.
2. Beurkundungstermin
- Lesung des Vertrags: Beim Beurkundungstermin liest der Notar den Vertrag vollständig vor. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass alle Parteien den Inhalt verstehen.
- Erläuterungen durch den Notar: Der Notar erklärt auf Wunsch einzelne Bestimmungen und weist auf die rechtlichen Folgen hin.
- Unterschrift: Nach der Lesung und etwaigen Klärungen unterschreiben alle Parteien den Vertrag in Anwesenheit des Notars. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschriften und beurkundet das Dokument.
3. Rechtsfolgen
- Rechtswirksamkeit: Mit der Beurkundung wird der Vertrag rechtlich bindend. In manchen Fällen (z. B. bei Immobilienkäufen) ist die Eintragung in ein öffentliches Register (Grundbuch) erforderlich, um den Vertrag vollständig wirksam zu machen.
- Dokumentenverwaltung: Der Notar verwahrt das Originaldokument und stellt beglaubigte Kopien für die Parteien und Dritte (z. B. Banken oder Behörden) aus.
4. Kosten
Die Gebühren für die notarielle Beurkundung sind gesetzlich geregelt (gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG) und hängen vom Geschäftswert (z. B. Kaufpreis einer Immobilie) ab.
Beispiele für beurkundungspflichtige Verträge:
- Immobilienkaufverträge
- Eheverträge
- Schenkungsverträge mit Auflagen
- Gesellschaftsverträge bei GmbH-Gründungen
- Erbverzichtserklärungen
Die notarielle Beurkundung bietet den Vorteil, dass der Vertrag rechtssicher und gut dokumentiert ist. Gleichzeitig schützt sie die Parteien vor Missverständnissen oder unklaren Regelungen.