Ihr Notar in Berlin erstellt Ihren Erbvertrag.
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag, der zu Lebzeiten zwischen einem Erblasser und einer oder mehreren anderen Personen abgeschlossen wird, um Regelungen über die Erbfolge zu treffen. Im Gegensatz zu einem Testament, das einseitig und jederzeit widerruflich ist, ist ein Erbvertrag bindend, es sei denn, alle Vertragsparteien einigen sich einvernehmlich auf eine Änderung oder Aufhebung.
Wichtige Aspekte des Erbvertrags:
- Vertragspartner:
- Der Erblasser (derjenige, der Vermögen hinterlässt) und eine oder mehrere Personen, die im Vertrag bedacht werden.
- Kann auch mit Ehepartnern oder anderen Beteiligten geschlossen werden, die Rechte oder Pflichten im Vertrag übernehmen.
- Notarielle Beurkundung:
- Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. .
- Bindungswirkung:
- Die Vereinbarungen im Erbvertrag sind für alle Parteien bindend. Der Erblasser kann die erbrechtlichen Regelungen nicht einseitig ändern, es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche Widerrufsklausel.
- Regelungen im Erbvertrag:
- Übertragung von Vermögenswerten oder bestimmten Gegenständen.
- Festlegung von Erben und Vermächtnissen.
- Eventuell Verpflichtungen, die die bedachten Personen übernehmen müssen, z. B. Pflege oder finanzielle Unterstützung.
- Aufhebung oder Änderung:
- Ein Erbvertrag kann nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung aller Vertragsparteien oder unter bestimmten im Vertrag festgelegten Bedingungen geändert oder aufgehoben werden.
- Pflichtteilsrecht:
- Der Erbvertrag kann Pflichtteilsberechtigte nicht vollständig ausschließen. Diese können unter bestimmten Umständen dennoch ihren Pflichtteil verlangen.
Typische Einsatzbereiche:
- Unternehmerische Nachfolge: Regelung der Übertragung eines Unternehmens auf bestimmte Personen.
- Absicherung von Lebenspartnern: Besonders bei unverheirateten Paaren, da sie im gesetzlichen Erbrecht nicht berücksichtigt werden.
- Absicherung von Angehörigen: Wenn bestimmte Vermögenswerte gezielt an einzelne Erben weitergegeben werden sollen.
Erbvertrag für nichteheliche Partner
Erbeinsetzung:
- Der Lebenspartner kann als Alleinerbe oder Miterbe eingesetzt werden.
- Vermächtnis:
- Wenn der Lebenspartner nicht als Erbe eingesetzt wird, kann er ein Vermächtnis erhalten, z. B. das Wohnrecht oder bestimmte Vermögensgegenstände.
- Unternehmensnachfolge:
- Falls ein Partner ein Unternehmen besitzt, kann die Übertragung an den Lebenspartner geregelt werden.
- Wohnrecht:
- Der überlebende Partner kann ein lebenslanges Wohnrecht an der gemeinsamen Immobilie erhalten, selbst wenn diese an andere Erben übergeht.
- Pflichtteilsverzicht:
- Vereinbarungen mit anderen Pflichtteilsberechtigten (z. B. Kindern) können getroffen werden, um die Position des Lebenspartners zu stärken.
- Gegenseitige Unterstützungspflichten:
- Es können Verpflichtungen für den überlebenden Partner festgelegt werden, z. B. die Pflege des verstorbenen Partners im Krankheitsfall.
Praktisches Vorgehen:
Es ist wichtig, Regelungen für mögliche Veränderungen der Lebenssituation (z. B. Trennung) in den Vertrag aufzunehmen.
Rechtsberatung:
Ein Notar oder Rechtsanwalt sollte die Partner beraten, um den Vertrag rechtswirksam und optimal an die individuelle Lebenssituation anzupassen.
Notarielle Beurkundung:
Der Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden.
Eventuelle Ergänzungen:
Es können weitere Dokumente wie Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen erstellt werden, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.